Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab: 01.01.2024
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Anbieter
dezent digital GmbH
Ländliweg 12
5400 Baden
Schweiz
Handelsregister-Nr.: CHE-405.267.191
UID: CHE-405.267.191 MWST
1.2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Dienstleistungen, die von dezent digital GmbH (nachfolgend "Anbieter", "wir" oder "uns") erbracht werden, insbesondere:
- IT-Beratung und Consulting
- Planung und Konzeption von IT-Systemen
- Software-Entwicklung und -Implementierung
- Systemintegration und -migration
- Wartung und Support von IT-Systemen
- Schulungen und Workshops
1.3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrags oder durch Annahme unserer Offerte zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Leistungsumfang
2.1 Leistungsbeschreibung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
- Der individuellen Leistungsbeschreibung
- Dem Pflichtenheft oder der Projektspezifikation
- Der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag
2.2 Leistungserbringung
- Wir erbringen unsere Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik
- Die Leistungserbringung erfolgt nach Vereinbarung vor Ort beim Kunden, in unseren Räumlichkeiten oder remote
- Wir sind berechtigt, Dritte zur Erfüllung unserer Verpflichtungen beizuziehen
2.3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zu:
- Rechtzeitiger Bereitstellung erforderlicher Informationen und Unterlagen
- Gewährung des notwendigen Zugangs zu Systemen und Räumlichkeiten
- Benennung eines kompetenten Ansprechpartners
- Regelmässige Datensicherung vor Systemarbeiten
- Prüfung und Abnahme der erbrachten Leistungen
3. Projektdurchführung
3.1 Projektmanagement
- Bei Projekten wird ein Projektleiter benannt
- Meilensteine und Termine werden im Projektplan festgelegt
- Änderungen am Projektumfang bedürfen der schriftlichen Vereinbarung
3.2 Change Request Management
- Änderungswünsche während der Projektlaufzeit werden als Change Request behandelt
- Change Requests können zu Anpassungen von Kosten und Terminen führen
- Die Umsetzung erfolgt nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden
3.3 Abnahme
- Teilleistungen und Projektergebnisse sind vom Kunden zu prüfen
- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht binnen 10 Arbeitstagen schriftlich Mängel meldet
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
- Die Vergütung erfolgt nach vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen bzw. zum Festpreis
- Alle Preise verstehen sich in CHF exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht explizit anders ausgewiesen.
- Spesen und Nebenkosten werden separat in Rechnung gestellt
4.2 Rechnungsstellung
- Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder nach Projektfortschritt
- Bei Festpreisprojekten: Nach vereinbartem Zahlungsplan
- Bei Dienstleistungen nach Aufwand: Monatlich nachschüssig
4.3 Zahlungsbedingungen
- Zahlungsfrist: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
- Bei Zahlungsverzug: Verzugszins von 5% p.a.
- Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig
4.4 Preisanpassungen
- Wir behalten uns vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten anzupassen
- Bei laufenden Projekten gelten vereinbarte Preise bis Projektende
5. Termine und Verzug
5.1 Liefertermine
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden
- Terminverschiebungen aufgrund höherer Gewalt oder vom Kunden zu vertretender Umstände gehen nicht zu unseren Lasten
5.2 Verzugsfolgen
- Bei Verzug hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen
- Schadenersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Gewährleistung
- Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme
- Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden
- Wir beheben Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung
- Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Kunde Anspruch auf Minderung oder Wandlung
6.2 Haftungsbegrenzung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Bei leichter Fahrlässigkeit nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen
· Die Gesamthaftung des Anbieters aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist wie folgt begrenzt:
· Bei Einzelprojekten: auf die Höhe der vereinbarten Vergütung, maximal jedoch CHF 500'000
· Bei Dauerschuldverhältnissen (Wartung, Support): auf das Jahreshonorar, maximal jedoch CHF 500'000
· Die maximale Gesamthaftung pro Kalenderjahr für alle Schadensfälle zusammen beträgt CHF 1'000'000
· Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
6.3 Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht für Schäden durch:
- Unsachgemässe Bedienung oder Verwendung
- Eingriffe Dritter oder des Kunden
- Höhere Gewalt, Cyberangriffe von aussen
- Verwendung inkompatibler Software oder Hardware
7. Geistiges Eigentum
7.1 Rechte an Arbeitsergebnissen
- Individuell erstellte Software und Konzepte: Rechte gehen nach vollständiger Bezahlung an den Kunden über
- Standardsoftware und vorbestehende Komponenten: Kunde erhält Nutzungsrecht
- Know-how und Methoden: Verbleiben beim Anbieter
7.2 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält das vereinbarte, nicht-exklusive Nutzungsrecht
- Weitergabe an Dritte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung
- Bei Zahlungsverzug ruht das Nutzungsrecht
7.3 Open Source Software
- Verwendete Open Source Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen
- Der Kunde wird über verwendete Open Source Software informiert
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen
- Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Vertragsende fort
- Ausnahmen: Gesetzliche Offenlegungspflichten
8.2 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss DSG
- Bei Auftragsverarbeitung wird eine separate Vereinbarung abgeschlossen
- Details siehe unsere Datenschutzerklärung
8.3 Referenzen
- Wir dürfen den Kunden als Referenz nennen
- Weitergehende Verwendungen bedürfen der Zustimmung
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Laufzeit
- Projektverträge: Bis zur vollständigen Leistungserbringung
- Wartungsverträge: Nach vereinbarter Laufzeit, meist 12 Monate
- Rahmenverträge: Unbefristet mit Kündigungsmöglichkeit
9.2 Ordentliche Kündigung
- Wartungs- und Rahmenverträge: 3 Monate zum Quartalsende
- Projektverträge werden auf eine feste Dauer bis zur vollständigen Leistungserbringung abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Das Recht zur jederzeitigen Kündigung gemäss Art. 377 OR bleibt unberührt; in diesem Fall verpflichtet sich der Kunde jedoch, die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollumfänglich zu vergüten sowie den Anbieter für den gesamten entgangenen Gewinn und alle durch die vorzeitige Beendigung entstandenen Kosten schadlos zu halten.
9.3 Ausserordentliche Kündigung
Aus wichtigem Grund, insbesondere bei:
- Zahlungsverzug trotz Mahnung
- Wesentlicher Vertragsverletzung
- Insolvenz einer Partei
9.4 Folgen der Beendigung
- Rückgabe aller Unterlagen und Daten
- Löschung vertraulicher Informationen
- Abrechnung erbrachter Leistungen
10. Support und Wartung
10.1 Support-Leistungen
- Support-Zeiten: nach Vereinbarung
- Reaktionszeiten nach vereinbarter Service Level Agreement (SLA)
- Remote-Support als Standard, Vor-Ort-Einsätze nach Vereinbarung
10.2 Wartungsarbeiten
- Planmässige Wartungen werden frühzeitig angekündigt
- Notfallwartungen können jederzeit erforderlich werden
- Wartungsfenster bevorzugt ausserhalb der Geschäftszeiten
10.3 Ausschlüsse
Nicht im Support enthalten:
- Behebung von Problemen durch Fremdeinwirkung
- Schulungen und Einweisungen
- Hardware-Reparaturen
- Anpassungen und Neuentwicklungen
11. Besondere Bestimmungen für Software-Entwicklung
11.1 Agile Entwicklung
- Bei agiler Entwicklung gelten die vereinbarten agilen Methoden
- Sprint-Ergebnisse werden am Sprint-Ende präsentiert
- Änderungen werden über das Product Backlog gesteuert
11.2 Dokumentation
- Technische Dokumentation in vereinbartem Umfang
- Benutzerdokumentation nach Vereinbarung
- Source Code Kommentierung nach gängigen Standards
11.3 Testing
- Unit-Tests für kritische Komponenten
- Integrationstests nach Vereinbarung
- Abnahmetests gemeinsam mit dem Kunden
12. Schulungen
12.1 Durchführung
- Schulungen finden zu vereinbarten Terminen statt
- Mindest-/Maximalteilnehmerzahl nach Vereinbarung
- Schulungsunterlagen werden zur Verfügung gestellt
12.2 Absagen
- Kostenfreie Stornierung bis 10 Arbeitstage vor Termin
- Danach 50% der Schulungsgebühr
- Ab 3 Arbeitstage vor Termin: 100% der Gebühr
13. Schlussbestimmungen
13.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13.2 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
13.3 Abtretung
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
13.4 Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.5 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Baden AG, Schweiz.
13.6 Vorrang
Bei Widersprüchen gelten in folgender Reihenfolge:
- Individualvertrag
- Projektspezifikation/Pflichtenheft
- Diese AGB
- Gesetzliche Bestimmungen
13.7 Sprache
Massgebend ist die deutsche Version dieser AGB.
Stand: 01.01.2024
Version: 1.0
dezent digital GmbH
Ländliweg 12
5400 Baden
Schweiz
Telefon: +41 78 3362604
E-Mail: [email protected]
Web: https://dezent.digital